Spekulationsgewinn bei teilentgeltlicher Immobilienübertragung möglich
Wird eine private Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist teilweise entgeltlich auf ein Kind im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, kann dies zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgewinn führen. Denn die Übertragung ist in ein voll entgeltliches Geschäft und in ein voll unentgeltliches Geschäft aufzuteilen, so dass bezüglich des voll entgeltlichen Anteils ein Spekulationsgewinn entsteht, wenn der Veräußerungserlös höher ist als die anteiligen Anschaffungskosten.