Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO sind nach § 227 AO wegen sachlicher Unbilligkeit zwingend zu erlassen
Das FG Münster hat am 26.10.2022 entschieden, dass Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO sind nach § 227 AO wegen sachlicher Unbilligkeit zwingend zu erlassen, soweit sie auf Steuernachforderungen entfallen, für die nach den Verwaltungsanweisungen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus ein Anspruch auf zinsfreie Stundung bestanden hat.