BFH schafft Klarheit: „Vergessene“ Einlagen können steuerfrei zurückgezahlt werden
Der BFH hat mit Urteil vom 25.02.2025 (Az. VIII R 41/23) eine grundlegende Entscheidung zum steuerlichen Einlagekonto und sog. „vergessenen“ Einlagen getroffen: Einlagen, die von den Gesellschaftern geleistet, aber nicht in der Erklärung zum steuerlichen Einlagekonto erfasst wurden, können grundsätzlich im Wege einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und anschließender Kapitalherabsetzung dennoch in das steuerliche Einlagekonto aufgenommen und steuerfrei zurückgezahlt werden.