Kein Anspruch auf halbe Urlaubstage – LAG Baden-Württemberg bestätigt restriktive Rechtsprechung
Halbe Urlaubstage klingen nach einer praktischen Lösung – etwa, um den Arbeitstag früher zu beenden oder ein verlängertes Wochenende noch besser zu planen. Doch rechtlich sieht es anders aus: Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vom 06. März 2019 (Az. 4 Sa 73/18) besteht kein Anspruch auf die Gewährung von halben Urlaubstagen oder sonstigen Bruchteilen von Urlaubstagen.