Erbschaftsteuer & Immobilien: Die „300-Wohnungen-Regel" bleibt – vorerst
Im Steuerrecht ist Stillstand oft trügerisch. Was heute gilt, kann sich morgen durch ein Gerichtsurteil, einen Erlass der Finanzverwaltung oder eine Gesetzesänderung ändern. Genau dieses Spannungsfeld zeigt sich aktuell bei einem für Immobilienunternehmen besonders relevanten Thema: der erbschaftsteuerlichen Begünstigung großer Wohnungsbestände.