Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Ende des vergangenen Jahres eine Entscheidung getroffen, die für viele Unternehmen mit Gesellschafter-Geschäftsführern unmittelbare steuerliche Relevanz hat: Es geht um die private Nutzung von Firmenfahrzeugen und die Frage, wann das Finanzamt eine sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ansetzen darf. Selbst dann, wenn ein ausdrückliches Privatnutzungsverbot für das Firmenfahrzeug vereinbart wurde.