Die im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen Regierungskoalition tätige Arbeitsgruppe 1 aus CDU/CSU/SPD, welche sich unter anderem mit Rechtsthemen beschäftigt hat, hat beschlossen, das AGB-Recht zu reformieren. Gemäß dem Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 solle sichergestellt werden, dass sich große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB, wenn sie untereinander Verträge unter Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen schließen, darauf verlassen können, dass das im Rahmen der Privatautonomie vereinbarte auch vor den Gerichten anerkannt wird.