Unsere Leistungen

100 Jahre Schomerus

Wir denken unternehmerisch und handeln in Ihrem Sinne.

Wir orientieren unsere Beratung zielgerichtet an Ihren individuellen Bedürfnissen – unabhängig von Rechtsform und Größe Ihres Unternehmens, egal ob freiberuflich oder gewerblich, national ausgerichtet oder Teil einer internationalen Unternehmensgruppe. Unsere umfassenden Lösungen geben Ihnen als Unternehmer:in die Möglichkeit, sich voll auf Ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren.

Steuerberatung

Wir unterstützen Sie bei der laufenden Steuerberatung ebenso wie bei speziellen Fragestellungen. Die Komplexität und Regelungstiefe des Steuerrechts sind in Deutschland enorm. Durch ständige Änderungen werden sie zusätzlich erhöht. Täglich stehen in einem Unternehmen Entscheidungen an, die steuerliche Konsequenzen hervorrufen können. Auch internationale Gestaltungsfragen werden zunehmend komplizierter. Wir sind auf diese Herausforderungen bestens vorbereitet und auch durch unsere Mitgliedschaft im HLB-Netzwerk international aufgestellt.In der Steuerberatung erstellen wir für Sie die laufende Buchführung sowie die Jahresabschlüsse und unterstützen Sie selbstverständlich umfassend bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten. Ferner entwickeln wir für Sie steuerorientierte Gestaltungen, die wir sorgfältig auf Ihren Bedarf abgestimmt haben. Wir vertreten Sie auch in gerichtlichen und außergerichtlichen Steuerverfahren.

Rechtsberatung

Die mit dem Alltag verbundenen rechtlichen Fragestellungen werden zunehmend komplexer und erfordern einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Sie begleitet, berät und vertritt.Wir sind in allen wesentlichen Rechtsgebieten kompetent aufgestellt, egal ob in der Gestaltungsberatung oder als Prozessvertreter. Unsere Rechtsanwält:innen arbeiten in fachübergreifenden Teams mit Expert:innen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung zusammen.

Wirtschaftsprüfung

Ob Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen oder Due Diligence – unsere Denkweise in der Wirtschaftsprüfung geht weit über die Kontrolle von Zahlen und die Einhaltung einschlägiger formeller Rechtsvorschriften hinaus. Sie beruht vielmehr auf einem ganzheitlichen Verständnis für Ihr Geschäft und die entsprechenden Unternehmensstrukturen.Das Qualitätsniveau unserer Wirtschaftsprüfung ist sehr hoch und wird durch interne und externe Qualitätskontrollen regelmäßig überprüft. Durch unsere erfolgreiche Teilnahme an der externen Qualitätskontrolle nach § 57 ff WPO (Peer Review) erfüllen wir die gesetzliche Voraussetzung zur Durchführung von Abschlussprüfungen. Daneben erfolgt eine regelmäßige interne Qualitätskontrolle im HLB-Netzwerk (Inter-Office Review).

Digitalisierung

Die dynamische Entwicklung in Ihrer Branche zwingt Sie dazu, ständig interne Prozesse neu auszurichten oder die gesamte Organisationsstruktur zu überdenken. Angesichts steigender Anforderungen bei knappen personellen Ressourcen müssen diese durch intelligente digitale Lösungen gemeistert werden. Die rechtlichen Anforderungen an den Schutz der Daten Ihrer Mitarbeitenden und Kund:innen werden zusätzlich im Eiltempo verschärft. Als erfahrener Wegbegleiter von mittelständischen Unternehmen kennen wir die sich bietenden Chancen und Risiken.

Aufsichtsrecht

Im Dschungel des Aufsichtsrechts unterstützen wir Sie sowohl in den Themengebieten Datenschutz und Informationssicherheit als auch bei der aktiven Dienstleistersteuerung und dem Auslagerungsmanagement.

Personalmanagement

Die Frage, wie man sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren kann, hat sich im Kontext des Fachkräftemangels zu einer der entscheidenden Herausforderungen für Unternehmen entwickelt. Dafür ist ein attraktives Gehaltspaket ein entscheidender Faktor und hat einen großen Anteil an der erfolgreichen Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden. Stark steigende Personalkosten und eine hohe steuerliche Belastung von Arbeitseinkommen belasten zunehmend die Unternehmensetats. Um einen Mitarbeitenden in Steuerklasse I und einem Bruttoarbeitslohn von 60.000 EUR eine Netto-Gehaltserhöhung von rd. 100 EUR im Monat zukommen zulassen, ist eine Erhöhung der Personalaufwendungen von rd. 2.800 EUR notwendig. Damit kommen nur rd. 42 % der zusätzlichen Personalaufwendungen als Nettolohnerhöhung beim Mitarbeitenden an. Ein Lösungsansatz hierzu: Steuerbegünstigte Benefits – hier sparen Unternehmen und Mitarbeitende. Es ist hierbei auch möglich, die eingesparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für eine betriebliche Altersvorsorge einzusetzen.

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