KG Berlin v. 23.12.2025 - 10 U 190/23
Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. hat keinen Anspruch auf Löschung zweier Facebook-Gruppen, in denen die Ziele und das öffentliche Auftreten des Vereins kritisch diskutiert werden.
Dass einzelne Nutzer innerhalb dieser Gruppen rechtswidrige Beiträge veröffentlicht haben, genügt nicht, um einen Löschungsanspruch gegen die gesamte Gruppe zu begründen. Die vertraglichen Nutzungsrechte der übrigen Mitglieder sowie deren durch die Gemeinschaftsstandards bestimmte Position sind dabei zu berücksichtigen.
Eine vollständige Löschung würde vielmehr unverhältnismäßig in die Rechte derjenigen Nutzer eingreifen, die keine rechtswidrigen Inhalte verbreiten.