Aktuelles zur Betriebsratswahl 2026: Keine Nachfrist für Wahlvorschläge bei zu wenigen Wahlbewerbern
2026 stehen wieder die regulären Betriebsratswahlen an. Und in diesem – wie in jedem anderen – Betriebsratswahlverfahren stellen sich regelmäßig diverse Fragen zur korrekten Wahldurchführung. Denn anderenfalls droht die erfolgreiche Anfechtung der Betriebsratswahl. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte am 22.05.2025 unter Az. 7 ABR 10/24 über die Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl zu entscheiden, bei der es u.a. um die Frage ging, dass und ob eine Nachfristsetzung für Wahlvorschläge zulässig sei. Es kam zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist – was allerdings im vorliegenden Fall nicht zur Änderung des Wahlergebnisses und deshalb nicht zur Anfechtbarkeit der Wahl aus diesem Grund führte.