Die neue Aktivrente – Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer im Rentenalter
Die Aktivrente ist ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 21 EStG, der für Arbeitnehmer gilt, die die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits erreicht haben und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind – ihr Arbeitslohn bleibt künftig bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei.