Erbschaftsteuer & Immobilien: “300 Wohnungen Regel” bleibt (vorerst), aber Vorsicht bei Rechtsstreit
Im Finanzausschuss des Bundestags (18.03.2026) ist ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (BT Drs. 21/4456) gescheitert, die Steuerbefreiung bei Erbschaften/Schenkungen großer Wohnungsbestände (mehr als 300 Wohneinheiten) zu beenden. Nur Die Linke stimmte zu; CDU/CSU argumentierte u. a. mit Vereinfachung/Typisierung und dem Schutz von (auch immobilienvermietendem) Betriebsvermögen. Die SPD sieht Reformbedarf, warnte aber vor isolierten Änderungen wegen möglicher Umgehung. Die AfD lehnt die Erbschaftsteuer grundsätzlich ab.