BMF legt Entwurf für Steueränderungsgesetz 2025 vor

12.09.2025
Steuern und Wirtschaft
1 Minute

Am 4. September 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 veröffentlicht. Mit dem Gesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen steuerlich zu entlasten, die Mobilität zu fördern und das Steuerrecht an aktuelle Entwicklungen anzupassen. 

Der Referentenentwurf erhält weiterhin einige Maßnahmen zur Gemeinnützigkeit – über diese informieren wir Sie ausführlich in unserem gesonderten NPO-Newsletter. 

Wesentliche Inhalte des Entwurfs 

1. Einkommensteuer 

  • Entfernungspauschale: Ab 2026 soll die Pauschale einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer betragen – sowohl für den Arbeitsweg als auch bei doppelter Haushaltsführung. Das BMF kündig taußerdem an, dass die Entfernungspauschale zukünftig durch eine „Arbeitstagepauschale“ ersetzt werden soll. Details zur weiteren Pauschalierung und Steuervereinfachungen sind aktuell jedoch noch nicht veröffentlicht worden.  

  • Mobilitätsprämie: Diese bislang befristete Förderung für Steuerpflichtige mit Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags soll dauerhaft entfristet werden. 

  • Ehrenamt: Die steuerlichen Freibeträge für ehrenamtlich Engagierte werden angehoben – der Übungsleiterfreibetrag von 3.000 € auf 3.300 € sowie die Ehrenamtspauschale von 840 € auf 960 €. 

2. Umsatzsteuer 

  • Gastronomie: Ab dem 1. Januar 2026 soll für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (ohne Getränke) dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 % gelten. Damit wird eine während der Corona-Pandemie eingeführte Maßnahme langfristig fortgeführt. 

  • Elektronische Bekanntgabe: Bescheide des BZSt im Vorsteuervergütungsverfahren werden künftig grundsätzlich nur noch elektronisch zugestellt. Eine postalische Bekanntgabe ist lediglich in Härtefällen vorgesehen. 

Nächste Schritte 

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes muss der Referentenentwurf noch einige Stationen durchlaufen. Wann das Gesetz verabschiedet wird ist daher noch unklar: 

  • Vorlage des Regierungsentwurfs 

  • Beschlussfassung im Bundestag 

  • Zustimmung des Bundesrats 

  • Verkündung im Bundesgesetzblatt 

Fazit 

Der Entwurf des Steueränderungsgesetz 2025 enthält zahlreiche Anpassung bereits bestehender Regelungen, die sich überwiegend aus EU-rechtlichen Vorgaben oder dem Koalitionsvertrag ergeben. Es handelt sich dabei eher um punktuelle Anpassungen als um einen großen steuerpolitischen Wurf oder die breite steuerliche Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmern. Es bleibt daher abzuwarten, ob die aktuelle Regierungskoalition noch weitere Steuerreformen für dieses Jahr auf den Weg bringen wird.  

Bildnachweis:Pranithan Chorruangsak/Stock-Fotografie-ID:2177080000

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