Wirtschaftsprüfer sind verpflichtet, ihre Qualitätsstandards in einem Abstand von 6 Jahren – bei der Prüfung börsennotierter Unternehmen alle 3 Jahre – durch einen Qualitätskontrollprüfer prüfen zu lassen. Die Prüfung bezieht sich auf die Praxisorganisation, die Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen und die interne Nachschau.
Wir sind als qualifizierte Prüfer berechtigt, diese Prüfungen durchzuführen. Im Schnitt führen wir jedes Jahr 2 bis 3 Qualitätskontrollprüfungen durch.