Stromkostenintensive Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen die Besondere Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen. Für den Antrag muss die Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers auf Grundlage der geprüften Jahresabschlüsse für die letzten drei Geschäftsjahre vorliegen.
Wir verfügen über das erforderliche Spezialwissen und umfangreiche Erfahrung, um eine Prüfung der Besonderen Ausgleichsregelung (EEG-Umlage) durchführen zu können.