Unternehmen, die in Deutschland Verpackungen in den Verkehr bringen, sind verpflichtet, eine jährliche Meldung über diese Verpackungen bei einer zentralen Meldestelle zu hinterlegen. Diese Meldung ist durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Person mit ähnlicher Qualifikation prüfen zu lassen.
Wir betreuen in diesem Segment in- und ausländische Unternehmen und führen die Prüfung nach dem Verpackungsregister durch.