Prüfung nach dem Verpackungsgesetz

Unternehmen, die in Deutschland Verpackungen in den Verkehr bringen, sind verpflichtet, eine jährliche Meldung über diese Verpackungen bei einer zentralen Meldestelle zu hinterlegen. Diese Meldung ist durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Person mit ähnlicher Qualifikation prüfen zu lassen.

So helfen wir Ihnen

Wir betreuen in diesem Segment in- und ausländische Unternehmen und führen die Prüfung nach dem Verpackungsregister durch.

Immer bestens informiert mit den Newslettern von SCHOMERUS

Steuerberatung und Rechtsberatung
Schomerus & Partner mbB
Steuerberater Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfung
Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hamburg
Deichstraße 1
20459 Hamburg
Pixel