Sanierungskonzepte werden in der Krise von Unternehmen erstellt. Dabei geht es z. B. um
Finanzierungsentscheidungen
die Entlastung von Gläubigern, die in Kenntnis einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners einer Teilzahlungsvereinbarung zustimmen
die Entlastung der Geschäftsführung im Zusammenhang mit strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Haftungsrisiken
die Sicherung des Sanierungsprivilegs nach § 39 Abs. 4 InsO
eine Grundlage für Verhandlungen mit Stakeholdern
Die Sanierung eines Unternehmens kann nicht nur außergerichtlich, sondern auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfolgen.
Wir unterstützen Sie bei all diesen Themen, indem wir gemeinsam mit Ihnen ein Sanierungskonzept erarbeiten. Dabei berücksichtigen wir die in dem IDW Standard beschriebenen Anforderungen (IDW S 6).
Wir sorgen dafür, dass das Sanierungskonzept hinsichtlich der vorgesehenen Sanierungsbeiträge aller Beteiligten sowie bezüglich der erforderlichen operativen und strategischen Restrukturierungsmaßnahmen praktisch realisierbar ist.
Kernbestandteile des Sanierungskonzepts sind:
Basisinformationen über die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage des Unternehmens in seinem Umfeld, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Analyse von Krisenstadium und -ursachen sowie Analyse, ob eine Insolvenzgefährdung vorliegt
Darstellung des Leitbilds mit dem Geschäftsmodell des sanierten Unternehmens
Darstellung der Maßnahmen zur Abwendung einer Insolvenzgefahr und Bewältigung der Unternehmenskrise sowie zur Herstellung des Leitbilds des sanierten Unternehmens
Integrierter Unternehmensplan
Zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit