Bauprojekte sind aufgrund der zahlreichen Baubeteiligten und vielfältiger Risiken konfliktträchtig.
Wir beraten und vertreten Sie rechtssicher in jeder Phase Ihres Bauprojekts. Aufgrund langjähriger Erfahrung verfügen wir nicht nur über Expertise im Bau- und Architektenrecht, sondern auch über technisches Verständnis sowie die Fähigkeit zu interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Architekt:innen, Ingenieur:innen, Bauunternehmer:innen, Handwerker:innen und Behörden, die im Bau- und Architektenrecht unerlässlich sind, um Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen.
Zeitaufwendige und kostenträchtige Prozesse versuchen wir zu vermeiden. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich oder gewünscht, liegt unser besonderes Augenmerk auf einer effizienten gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandant:innen.
Unsere Beratungstätigkeit umfasst insbesondere:
Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Bauverträgen nach BGB und VOB/B (Generalunternehmerverträge, Subunternehmerverträge u. a.)
Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Bauträgerverträgen
Kaufvertragsrecht
Beratung bei Abnahme- oder Mängelstreitigkeiten/Gewährleistungsrecht
Beratung und Vertretung im Baugenehmigungsverfahren
Juristische Projektbegleitung für private, gewerbliche und öffentliche Bauherren (z. B. bei Bauablaufstörungen, Nachträgen, Vertretung gegenüber Behörden)
Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung sowie Abwehr von Ansprüchen (z. B. Werklohn aus Abschlags- oder Schlussrechnungen, Nachträge, bauzeitverzögerungsbedingte Ansprüche, Bauhandwerkersicherung, Mangelrechte und Haftung)
Vertretung und Unterstützung bei der Beweissicherung
Beratung bei der Abwicklung von Bauprojekten in der Insolvenz
Vertretung in gerichtlichen Verfahren oder bei anderen Formen der Streitbeilegung