Die Planung der Nachfolge des Vermögens sollte rechtzeitig begonnen und sorgfältig umgesetzt werden, um Streit um das Erbe zu vermeiden und die steuerliche Belastung zu minimieren. Dabei spielen auch private Vorsorgedokumente wie Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen eine entscheidende Rolle.
Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir ein rechtssicheres und steueroptimiertes Nachfolgekonzept, das Ihren persönlichen Zielen gerecht wird. Dabei stehen nicht allein testamentarische Nachfolgeregelungen im Fokus, sondern auch die lebzeitige Übertragung von Vermögen auf Familienangehörige oder Familiengesellschaften, um die erbschaftsteuerlichen Freibeträge optimal zu nutzen.
Unsere Beratungstätigkeit umfasst insbesondere:
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
Gestaltung von Schenkungsverträgen
Gestaltung von Familiengesellschaftsverträgen
Gestaltung von Eheverträgen (Güterstandsschaukel)
Gestaltung von Poolverträgen
Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungssteuererklärungen
Erben/Vererben mit Auslandsbezug
Errichtung von Familienstiftungen und gemeinnützigen Stiftungen
Gestaltung von Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen