Steuerstrafrecht

Unsere Expertise: Strafrecht und Steuerrecht

Eine professionelle Verteidigung gegen steuerstrafrechtliche Vorwürfe erfordert den Spezialisten im Steuerrecht und im Strafrecht. Wir verbinden beides und beraten und vertreten Einzelpersonen, insbesondere Geschäftsführende, Leitungspersonen, Vorstände, Aufsichtsräte und betroffene Unternehmen über alle Instanzen und in allen Verfahrensstadien.

Zu einem weiteren Beratungsschwerpunkt zählt die Verteidigung in Zollstrafsachen.

So helfen wir Ihnen:

  • Betreuung bei Durchsuchungen (siehe auch: Verhaltenstipps)

  • Zeugenbeistand

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren

  • Verteidigung in der Hauptverhandlung

  • Vertretung in Haftsachen

  • Führung von strafrechtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Beschwerde, Berufung, Revision)

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