Eine professionelle Verteidigung gegen steuerstrafrechtliche Vorwürfe erfordert den Spezialisten im Steuerrecht und im Strafrecht. Wir verbinden beides und beraten und vertreten Einzelpersonen, insbesondere Geschäftsführende, Leitungspersonen, Vorstände, Aufsichtsräte und betroffene Unternehmen über alle Instanzen und in allen Verfahrensstadien.
Zu einem weiteren Beratungsschwerpunkt zählt die Verteidigung in Zollstrafsachen.
Betreuung bei Durchsuchungen (siehe auch: Verhaltenstipps)
Zeugenbeistand
Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Verteidigung in der Hauptverhandlung
Vertretung in Haftsachen
Führung von strafrechtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Beschwerde, Berufung, Revision)