Architekten- und Ingenieurrecht

Sie suchen einen Partner, der Sie in jeder Phase des Bauprojekts berät und vertritt: bei der Verhandlung von Architekten- und Ingenieurverträgen, der Beratung im Baugenehmigungsverfahren, der baubegleitenden Rechtsberatung und Vertretung gegenüber anderen Baubeteiligten und der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.

So helfen wir Ihnen

Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen von Architekt:innen und Ingenieur:innen sowie der Durchsetzung und der Abwehr von Ansprüchen wegen Planungs- und Bauüberwachungsmängeln. Zeitaufwendige und kostenträchtige Prozesse versuchen wir zu vermeiden. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich oder gewünscht, liegt unser besonderes Augenmerk auf einer effizienten gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Unsere Beratungstätigkeit umfasst insbesondere:

  • Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Architekten- und Ingenieurverträgen

  • Juristische Projektbegleitung

  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung sowie Abwehr von Ansprüchen (z. B. Architekten- und Ingenieurhonorar, Mangelrechte und Haftung)

  • Vertretung und Unterstützung bei der Beweissicherung

  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren oder bei anderen Formen der Streitbeilegung

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