Verbot von Werbung für Lebensmittel mit "Anti-Kater"-Zusatz

21.01.2025
Wirtschaft, Gesellschaft und Handel 1/2025
1 Minute

Eine Werbung für Mineralstofftabletten auf der Plattform Amazon mit dem Zusatz "Anti-Kater" verstößt gegen Art. 7 Lebensmittelinformations-VO und ist damit unzulässig. Hiernach ist es verboten, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben. (OLG Frankfurt a.M. v. 14.11.2024 - 6 Ukl 1/24)

Der Sachverhalt

Die Beklagte verkaufte auf der Internetplattform "Amazon" mit der Angabe "Verkauf und Versand durch Amazon" die angebotenen Mineralstofftabletten. Der Kläger wendet sich mit seiner nach dem Unterlassungsklagegesetz erhobenen Klage gegen die dortige Bewerbung und den Vertrieb des Produktes "(...) Tabletten - Anti-Kater".

Das OLG gab der Klage statt und untersagte es der Beklagten in dem im gegen sie erlassenen Versäumnisurteil, für Lebensmittel mit dem Zusatz "Anti-Kater" zu werben oder werben zu lassen.

Die Gründe

Die Werbung mit der Angabe "Anti-Kater" verstößt gegen Art. 7 der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung. Hiernach ist es verboten, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben. Die hier streitigen Mineralstoffe sind Lebensmittel, da sie vom Menschen aufgenommen werden. Die mit übermäßigem Alkoholkonsum verbundenen Symptome („Kater“), sind als Krankheit einzustufen. Mit der weiten Auslegung des Verordnungsbegriffs soll der Gefahr vorgebeugt werden, dass Lebensmittel als Arzneimittelersatz angesehen und ohne zureichende Aufklärung als solcher eingesetzt werden. Aussagen und Angaben, wonach ein Lebensmittel geeignet ist, diesen Symptomen vorzubeugen oder diese zu lindern, sind daher unzulässig.

Bildnachweis:evrim ertik/Stock-Fotografie-ID:1201009974

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