Der Vertrag über Genussrechte ist ein Dauerschuldverhältnis eigener Art, aus dem sich die Pflicht einer Gesellschaft ergibt, die Rechte der Inhaber der Genussrechte zu wahren und auf deren Interessen die gebotene Rücksicht zu nehmen. Dagegen verstößt es insbesondere, die Gewinne der Gesellschaft zum Nachteil der Genussrechtsinhaber zu manipulieren und diese durch eine Täuschung über die Höhe der Gewinne zu einer unnötigen Kündigung der Genussrechte zu veranlassen.
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