Regierung plant bessere Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen

19.05.2025
Steuern und Wirtschaft
1 Minute

Um die Investitionsflaute nach zwei Rezessionsjahren zu beheben und die höheren Zinsen abzufedern, plant die Bundesregierung unter Kanzler Merz, die Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen deutlich zu verbessern.

Dabei geht es auch darum, den Standort wieder wettbewerbsfähig machen und Grüne & digitale Transformation zu beschleunigen.

Im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ wurde vereinbart:

„Investitions-Booster“: 30 % degressive AfA für alle Ausrüstungsinvestitionen von 2025 - 2027 (Maschinen, IT, Fahrzeuge usw.). Ab 2028 steht eine stufenweise Körperschaftsteuersenkung an.

Wann ist damit zu rechnen?

Etappe

Geplantes Datum

Wo stehen wir?

Kabinettentwurf

Juni/Juli 2025

BMF arbeitet an einem „Investitions-Booster-Gesetz“, das AfA & Körperschaftsteuer in einem Paket enthält. 

1. Lesung Bundestag

September 2025 (nach Sommerpause)

Formelle Einbringung, Überweisung an Finanzausschuss.

2./3. Lesung Bundestag

Nov 25

Mehrheit gilt als sicher (Regierungs¬koalition).

Bundesrat

Dez 25

Länder regiert mehrheitlich von CDU/CSU + SPD – Zustimmung wahrscheinlich, aber A- oder K- Antrag möglich.

Inkrafttreten 

Rückwirkend zum 1. Januar 2025

Üblicher Mechanismus bei Investitionsfördergesetzen.

Praktische Konsequenz

Bei geplanten Investitionen könnte es sich ggf. lohnen, die nächsten Monate abzuwarten und ggf. schon heute den Investitionszeitpunkt so zu planen, dass die angekündigte degressive Abschreibung von 30 % in Anspruch genommen werden kann. Bei größeren Investitionen in Maschinen, IT oder Fahrzeuge sollte der Liefer- bzw. Herstellungszeitpunkt auf spätestens 31. 12. 2027 geplant werden, um die vollen 30 % »Turbo-AfA« mitzunehmen.

Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung kann übrigens seit 2021 steuerlich im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden. Das setzt allerdings voraus, dass diese Anlagegegenstände erworben und nicht geleast werden. Für die Handelsbilanz gilt das nicht. Für viele Unternehmen ist diese Regelung daher nur eingeschränkt relevant. Im Übrigen müssten in der Anlagenbuchführung zwei Bilanzierungs- bzw. Abschreibungskreise hinterlegt werden, was die Angelegenheit zumindest komplizierter macht.

Bildnachweis: IMAGO / Zoonar / 239034105

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