Die wichtigsten Steuer-Entlastungen der neuen Bundesregierung

19.05.2025
Steuern und Wirtschaft
2 Minuten

Nach dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sind folgende steuerpolitischen Neuregelungen vorgesehen:

Einkommensteuer:

  • Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen auf 100.000 €.

  • Dauerhafte Erhöhung der Pendlerpauschale zum 1.1.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer.

  • Steuerliche Begünstigung von Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf dauerhaft an Tarifverträgen orientierte Vollzeit.

  • Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen.

  • Immobilien-Erben: Kosten energetischer Sanierungen sollen voll abzugsfähig sein, Erhalt statt Verkauf alter Häuser

  • Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen.

  • Rentenbesteuerung: Steuerbefreiung von bis zu 2.000 € für das Gehalt von solchen Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten.

  • Verringerung der Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld.

  • Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags.

  • Unverändertes Fortbestehen des Solidaritätszuschlags.

Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer:

  • Degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 % in den Jahren 2025, 2026 und 2027.

  • Senkung der Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt ab dem 1.1.2028.

  • Verbesserung des Optionsmodells nach § 1a KStG und der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG.

  • Erhöhung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes von 200 % auf 280 %.

  • Festhalten an der Mindeststeuer für große Konzerne. Zugleich Sicherstellung, dass keine Benachteiligung für deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb hieraus resultieren.

Indirekte Steuern:

  • Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1.1.2026 dauerhaft auf 7 %.

  • Umstellung der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell.

  • Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und Reduzierung der Übertragungsnetzentgelte.

  • Vollständige Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung.

Gemeinnützigkeitsrecht:

  • Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 € und der Ehrenamtspauschale auf 960 €.

  • Erhöhung der Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf 50.000 €.

  • Modernisierung des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke.

  • Wegfall des Erfordernisses einer zeitnahen Mittelverwendung für gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 €.

  • Wegfall der Verpflichtung zur Sphärenaufteilung (für die Feststellung ob die Einnahmen aus einem Zweckbetrieb oder aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen), wenn die gemeinnützige Körperschaft aus wirtschaftlichen Tätigkeiten weniger als 50.000 € Einnahmen im Jahr erzielt.

Sonstiges:

  • Einführung einer Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge.

  • Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035.

  • Bekämpfung der Steuerhinterziehung und -vermeidung u.a. durch die Aufnahme unkooperativer Steuerhoheitsgebiete in die „Schwarze Liste“ der EU.

  • Reduzierung von Steuerbürokratie u.a. durch die schrittweise Verpflichtung der digitalen Abgabe von Steuererklärungen und der Stärkung der Digitalisierung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Finanzverwaltung.

Was heißt das praktisch?

  • Unternehmen können schon heute Angebote so terminieren, dass Lieferung/Herstellung nach dem 1. 1. 2025 erfolgt – dann greift sehr wahrscheinlich die 30 %-AfA.

  • Arbeitnehmer sehen erste Effekte (Überstunden­zuschläge) bereits mit dem Lohn­steuergesetz 2025; die große Tarif­senkung kommt frühestens 2027.

  • Gastronomen & Pendler sollten ihre Preis- und Kosten­kalkulation auf 2026 anpassen.

  • Haus­erben können Sanierungs­pläne sammeln, um sie ab 2026 in der Steuer geltend zu machen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden. Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie weitere Fragen haben.

Bildnachweis:kool99/Stock-Fotografie-ID:1198251744

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