Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO, Verordnung (EU) 2024/1689) enthält Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte, deren hier relevante Teile ab dem 2. August 2026 gelten. Unternehmen, die KI beispielsweise in der Werbung, im Kundenservice oder bei der Inhaltserstellung einsetzen, sind jetzt zum Handeln aufgefordert.
Gemäß Art. 50 Abs. 4 KI-VO sind Betreibende von KI-Systemen verpflichtet, eine entsprechende Kennzeichnung vorzunehmen, wenn sie Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugen oder manipulieren, die als „Deepfake" einzustufen sind. Als „Betreibende" im Sinne der KI-VO gelten dabei alle, die ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzen.
Ein mit KI erzeugtes Bild muss als solches kenntlich gemacht werden, wenn es sich um ein „Deepfake" handelt – also ein durch KI erzeugtes oder manipuliertes Bild, das wirklichen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähnelt und fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde. Es genügt eine abstrakte Ähnlichkeit, wenn das Bild insgesamt realistisch wirkt, auch wenn weder die dargestellten Personen noch Objekte tatsächlich existieren.
Wenn Ihr Unternehmen Chatbots einsetzt, muss klar und rechtzeitig darauf hinweisen, dass die Chattenden mit einer KI und nicht mit einem Menschen sprechen (Art. 50 Abs. 1 KI-VO). Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten können einerseits Bußgelder nach der KI-VO auslösen; andererseits können sie als unlauterer Wettbewerb nach dem UWG eingestuft werden, sodass Mitbewerber und Verbände Unterlassungsansprüche geltend machen können.
Bestandsaufnahme: Prüfen Sie, welche KI-generierten Inhalte Ihr Unternehmen bereits einsetzt oder plant einzusetzen (Bilder, Videos, Texte, Chatbots, KI-Avatare)
Kennzeichnungsstrategie entwickeln: Die Kennzeichnung muss nach Art. 50 Abs. 5 S. 1 KI-VO „in klarer und eindeutiger Weise" erfolgen – legen Sie einheitliche Formulierungen und Platzierungen fest
Sprachliche Anforderungen beachten: Wer sich mit seiner Werbung an den deutschen Markt richtet, sollte eine deutschsprachige Kennzeichnung verwenden (z. B. „#KI-generiert" oder „Dieser Inhalt wurde mit KI erstellt")
„AI Washing" vermeiden: Wer KI verspricht, muss KI bieten – irreführende Werbung mit KI-Eigenschaften, die nicht vorliegen, stellt einen Verstoß gegen das UWG dar
Schulung der Marketing- und Kommunikationsteams zu den neuen Pflichten
Analyse Ihrer KI-Einsatzfelder und rechtliche Bewertung der Kennzeichnungspflichten im Einzelfall
Erstellung oder Überarbeitung Ihrer internen KI-Richtlinien und Compliance-Dokumentation
Beratung zur rechtskonformen Gestaltung Ihrer Werbe- und Kommunikationsstrategie
Schulungsangebote für Ihre Marketing-, Kommunikations- und IT-Teams zu den Anforderungen der KI-VO, Stichwort: KI-Kompetenz
Bildnachweis:Supatman/Stock-Fotografie-ID:2092028381