Muss jede geschäftliche E-Mail mit personenbezogenen Daten Ende-zu-Ende-verschlüsselt werden? Das VG Düsseldorf hat nun wichtige Maßstäbe für die Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus nach Art. 32 DS-GVO gesetzt.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 2. April 2026 (Az. 29 K 7351/23) entschieden, dass ein Datenschutzverstoß durch Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail nicht vorliegt, wenn die Transportverschlüsselung eingesetzt wurde und das Risiko der Verarbeitung nicht erhöht ist. Die Übermittlung per E-Mail war hinsichtlich der Datensicherheit datenschutzkonform; die im Verfahren beklagte Partei durfte davon ausgehen, dass die beteiligten E-Mail-Anbieter eine Transportverschlüsselung einsetzen. Bei der Transportverschlüsselung wird zwischen E-Mail-Programm und E-Mail-Server eine verschlüsselte Verbindung aufgebaut, z. B. gemäß dem Protokoll „Transport Layer Security" (TLS). Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sei demgegenüber nur geboten, wenn ein erhöhtes Risiko besteht. Einen Verstoß stellte das Gericht jedoch bei der verspäteten Auskunftserteilung fest: Die Beklagte hatte die einmonatige Frist des Art. 12 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO nicht eingehalten.
Prüfen Sie das Risikoniveau der von Ihnen verarbeiteten Daten gemäß Art. 32 Abs. 2 DS-GVO, bei sensiblen oder erhöht schutzbedürftigen Daten ist Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geboten
Dokumentieren Sie, dass Ihre E-Mail-Infrastruktur TLS-Verschlüsselung unterstützt und diese aktiv genutzt wird
Richten Sie Prozesse ein, die eine fristgerechte Beantwortung von Auskunftsanträgen (Art. 15 DS-GVO) innerhalb eines Monats sicherstellen
Kommunizieren Sie Fristverlängerungen und deren Gründe unverzüglich an die Betroffenen (Art. 12 Abs. 3 Satz 3 DS-GVO)
Datenschutz-Audit Ihrer E-Mail-Kommunikation und Verschlüsselungsmaßnahmen
Beratung zur risikogerechten Auswahl technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)
Entwicklung und Implementierung eines Prozesses zur Bearbeitung von Betroffenenrechten
Vertretung in Aufsichtsbeschwerdeverfahren vor Datenschutzbehörden
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