BGH: Persönlichkeitsrechtsschutz im Internet – Hinwirkungspflicht bei Falschmeldungen

03.06.2026
IT-Recht
1 Minute

Wer unwahre Tatsachenbehauptungen im Internet veröffentlicht, muss aktiv auf deren Löschung hinwirken, auch bei Weiterverbreitungen durch Dritte. Der BGH hat in einem bedeutsamen Urteil die Grenzen dieser Haftung präzisiert.

Was Medienhäuser und Kommunikationsverantwortliche wissen sollten

Der Betroffene kann vom Störer in entsprechender Anwendung von § 1004 Abs. 1 Satz 1, § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG die Löschung bzw. das Hinwirken auf Löschung rechtswidriger, im Internet abrufbarer Tatsachenbehauptungen verlangen, wenn diese nachweislich falsch sind und die begehrte Abhilfemaßnahme unter Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen geeignet, erforderlich und dem Störer zumutbar ist. Demjenigen, der einen Artikel im Internet veröffentlicht, ist eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch insoweit als unmittelbarem Störer zuzurechnen, als sie durch die Weiterverbreitung des Ursprungsbeitrags durch Dritte im Internet im Wege der Vervielfältigung von dessen Abrufbarkeit entstanden ist. Allerdings: Eine Verantwortlichkeit des Erstveröffentlichenden besteht grundsätzlich nicht für Folgeberichterstattungen anderer Presseorgane, soweit diese eine unwahre Nachricht aus dem Ursprungsbeitrag im Rahmen eines eigenen redaktionellen Beitrags veröffentlicht haben. (BGH, Urteil vom 31. März 2026, Az. VI ZR 157/24)

Handlungsbedarf

  • Überprüfen Sie Ihren Veröffentlichungsprozess auf Mechanismen zur Qualitätssicherung vor der Publikation.

  • Richten Sie einen internen Prozess für den Umgang mit Löschungsaufforderungen bezüglich Drittverbreitungen ein.

  • Dokumentieren Sie Richtigstellungen und Hinwirkungsbemühungen sorgfältig.

  • Prüfen Sie bei Verlinkungen oder Kopien fremder Berichte das eigene Haftungsrisiko.

Unser Angebot für Sie

  • Beratung und Vertretung bei Falschberichterstattung oder Falschaussagen im Internet

  • Durchsetzung von Löschungs- und Hinwirkungsansprüchen gegen Medienanbieter

  • Gestaltung und Prüfung von Richtigstellungsprozessen

  • Vertretung in aussagerechtlichen Verfahren

Bildnachweis:anyaberkut/Stock-Fotografie-ID:1003853864

Immer bestens informiert mit den Newslettern von SCHOMERUS

Steuerberatung und Rechtsberatung
Schomerus & Partner mbB
Steuerberater Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfung
Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
München
Atelierstraße 1
81671 München
Paderborn
Klingenderstraße 5
33100 Paderborn
Hamburg
Deichstraße 1
20459 Hamburg
Pixel