Basiszinssatz zum 1.01.2023

08.01.2023
Wirtschaft, Gesellschaft & Handel 1/2023

Der Basiszinssatz kann zweimal jährlich an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden. Er wird von der Deutschen Bundesbank neu berechnet und sodann amtlich bekannt gegeben, § 247 Abs. 2 BGB.

Die Deutsche Bundesbank erhöhte den Basiszins zum 1.03.2022. Er stieg nun von -0,88 % auf 1,62 %. Der Basiszinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen (vgl. § 288 Abs. 1 BGB).

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