Wenn Sie über größeres Privat- und/oder Firmenvermögen verfügen, wird beim Übergang Ihres Vermögens auf Ihre Nachfolger:innen Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer anfallen. Die Steuerbelastung kann sehr hoch sein und mindert das Vermögen bei Ihren Nachfolger:innen. Hinzu kommen möglicherweise erhebliche Liquiditätsprobleme, wenn die Steuerzahlungen nicht aus dem liquiden Vermögen geleistet werden können, weil es sich z. B. um Immobilien oder um Unternehmen handelt. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig vorzusorgen.
Wir helfen Ihnen, die Belastungen mit Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und weiteren Steuern so gering wie möglich zu halten. Hierzu untersuchen wir zunächst mit Ihnen gemeinsam Ihre Vermögens- und Ihre Einkommensverhältnisse und bewerten Ihr Vermögen nach steuerlichen Vorgaben. Darauf aufbauend berechnen wir die voraussichtliche Erbschaftsteuer und geben Ihnen praktische Hinweise, wie Sie diese minimieren können. Dabei haben wir selbstverständlich auch etwaige weitere steuerliche Auswirkungen, wie z. B. Ertragsteuer und Grunderwerbsteuer, im Blick.
Gestaltungsmöglichkeiten sind z. B.
vorzeitige Übertragung von Vermögen unter Ausnutzung persönlicher Steuerfreibeträge z. B. für Ehegatten und Kinder
die Wahl des steuerlich günstigsten Ehestands bei Eheleuten
steueroptimale Strukturierung Ihres Vermögens
rechtzeitige Maßnahmen im betrieblichen Bereich, um die Verschonung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer sicherzustellen
Übertragung von Privat- oder Unternehmensvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt
Des Weiteren unterstützen wir Sie bei der Abwicklung von Erbschaften und Schenkungen mit dem Finanzamt. Wir prüfen für Sie die Anzeige- und Steuerpflicht einer Erbschaft oder Schenkung, bereiten die steuerlichen Anzeigen und Steuererklärungen für Sie vor, bewerten das Vermögen steuerlich für Sie (steuerliche Grundbesitzbewertungen, Bewertung von Gesellschaftsanteilen etc.), prüfen mögliche Steuerbefreiungen und übernehmen selbstverständlich auch gern die Korrespondenz mit dem Finanzamt für Sie.