Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft

10.01.2024
Wirtschaft, Gesellschaft und Handel 1/2024
1 Minute

Am 24. November 2023 hat der Bundesrat dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) zugestimmt, nachdem der Bundestag dieses nur wenige Tage zuvor verabschiedet hatte. Das Gesetz ist nun nach Verkündung bereits am 15. Dezember 2023 hinsichtlich seiner gesellschaftsrechtlichen Regelungen und einiger weiterer Punkte in Kraft getreten.

Das neue Gesetz hat zum Ziel, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-Ups den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern, steuerliche Regelungen für Investmentfonds an Vorgaben anderer EU-Staaten anzugleichen, dadurch den Wettbewerb zu stärken und den Standort Deutschland für Investoren attraktiver zu machen. Daneben sollen Investitionen in erneuerbare Energien besser gefördert werden.

Änderungen gibt es unter anderem im Bereich der Aktienemissionen und bei den Haftungsregelungen für Crowdfunding-Projekte. Darüber hinaus wird die Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage verdoppelt und auch der Steuerfreibetrag steigt. Weitere Änderungen betreffen vor allem Vorgaben für Verbraucherrechte.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts wurde die Möglichkeit zur Ausgabe von Aktien mit Mehrstimmrechten wiedereingeführt, die zuletzt vor 1998 bestanden hatte. Außerdem wurde das Recht der Kapitalerhöhungen im Aktienrecht modernisiert. Ab dem 1. November 2025 gibt es zudem die Möglichkeit der Ausgabe von elektronischen Aktien.

Daneben wurden die steuerlichen Vorschriften für Mitarbeiterbeteiligungen modernisiert (unter anderem Anhebung des jährlichen Steuerfreibetrags von 1.440 Euro auf 2.000 Euro).

Bildnachweis:Thapana_Studio/stutterstock/Stock-Foto ID: 2273999575

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