Die europäische Kommission ist der vorläufigen Auffassung, dass Apple mit seinen App-Store-Regeln gegen das Gesetz über digitale Märkte verstößt. Die App-Store-Regeln von Apple hindern App-Entwickler daran, Verbraucher ungehindert auf alternative Kanäle für Angebote und Inhalte zu lenken. Darüber hinaus befürchtet die Kommission, dass die neuen vertraglichen Anforderungen an App-Entwickler und App-Stores von Drittanbietern, einschließlich der neuen “Core Technology Fee“ von Apple, nicht ausreichen, um eine wirksame Einhaltung der Verpflichtungen von Apple im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte zu gewährleisten.
Nach dem Gesetz über digitale Märkte sollten Entwickler, die ihre Apps über den App-Store von Apple vertreiben, die Möglichkeit haben, ihre Kunden kostenlos über alternative und kostengünstigere Kaufmöglichkeiten zu informieren und ihnen den Kauf zu ermöglichen. Apple hat derzeit drei verschiedene Geschäftsbedingungen, die seine Beziehungen zu den App-Entwicklern regeln, darunter auch die Lenkungsregeln für den App-Store. Die Kommission hat festgestellt, dass keine dieser Geschäftsbedingungen es den Entwicklern erlaubt, ihre Kunden frei zu lenken.
Bei den meisten Geschäftsbedingungen, die App-Entwicklern zur Verfügung stehen, erlaubt Apple die Lenkung nur durch “Link-Outs“, die Entwickler können also nur in ihrer App einen Link einfügen, der den Kunden auf eine Webseite weiterleitet, auf der er einen Vertrag abschließen kann. Das Link-Out-Vorgehen unterliegt zudem mehreren von Apple auferlegten Beschränkungen. Auch erhebt Apple zwar keine Gebühr darüber, dass die Entwickler über den App-Store hinaus einen neuen Kunden gewinnen, allerdings gehen die erhobenen Gebühren über das hinaus, was für eine Vergütung unbedingt erforderlich ist. So erhebt Apple von den Entwicklern eine Gebühr für jede Kauf digitaler Waren oder Dienstleistungen, den ein Nutzer innerhalb von sieben Tagen nach einem Link-Out aus der App tätigt.
Diese vorläufigen Feststellungen hat die Kommission Apple bereits mitgeteilt. Hierdurch werde dem Ergebnis der Untersuchung nicht vorgegriffen, da Apple nunmehr die Möglichkeit habe, seine Verteidigungsrechte auszuüben, indem es die Unterlagen in der Untersuchungsakte der Kommission prüft und schriftlichen auf die vorläufigen Feststellungen antwortet.
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