Die europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) wird zum 20. Juli 2025 endgültig abgeschaltet.
Bislang waren Unternehmen im B2C-Bereich dazu verpflichtet, im Impressum einen Hinweis auf die OS-Plattform inkl. klickbarem Link zu platzieren. Nach dem 20. Juli 2025 darf dieser Hinweis nicht mehr enthalten sein. Andernfalls könnte die Weiterverwendung als irreführend gelten. Es handelt sich hier um eine formaljuristische Änderung mit praktischen Folgen für Ihre Online-Präsenzen.
Handlungsbedarf bis spätestens 20.07.2025:
Entfernen Sie den Hinweis auf die OS-Plattform dauerhaft aus Ihrem Impressum.
Prüfen Sie auch AGB, Footer, E-Mails und sonstige Texte, ob dort ein Verweis enthalten ist.
Haben Sie ggf. eine Unterlassungserklärung mit Bezug zur OS-Plattform abgegeben? Dann muss diese ggf. aktualisiert oder gekündigt werden.
Beachten Sie: Die Hinweispflicht nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) bleibt davon unberührt!
Die korrekte Fassung ab 20.07.2025 könnte wie folgt aussehen:
„Wir sind nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen." [bleibt unberührt]
[Link zur OS-Plattform entfällt]
Wir prüfen gerne Ihr Impressum, Ihre Datenschutzerklärung, Ihre AGB und Ihre Onlinepräsenzen, auch Social Media Präsenzen auf Rechtskonformität mit Blick auf das Ende der OS-Plattform und weitere Anforderungen. Selbstverständlich bieten wir bei Bedarf auch ein Update Ihrer Unterlassungserklärungen an.
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