Fortgeltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

10.11.2025
Wirtschaft, Gesellschaft & Handel 4/2025
1 Minute

Die Bundesregierung hat am 3.9.2025 den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“ beschlossen. Kern des Vorhabens ist eine spürbare Bürokratieentlastung: Die Berichtspflicht zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten soll vollständig entfallen. Sanktionen sollen nur noch bei schwerwiegenden Verstößen gegen die fortbestehenden Pflichten greifen. Damit sollen doppelte Berichtspflichten vermieden, Unternehmen gezielt entlastet und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt werden.

Nach dem Koalitionsvertrag gilt das nationale LkSG unverändert fort, bis ein Nachfolgegesetz zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in Kraft tritt. Inhaltlich knüpft die CSDDD eng an das deutsche LkSG an. Parallel werden auf EU-Ebene im Rahmen der „Omnibus I-Richtlinie“ Anpassungen an der CSDDD verhandelt, um verschiedene Nachhaltigkeitsvorgaben zu harmonisieren und zu vereinfachen. Aus Sicht der Bundesregierung bildet der Vorschlag der EU-Kommission zu Omnibus I / CSDDD weiterhin den zentralen Referenzrahmen für die anstehenden Trilogverhandlungen.

Bildnachweis:Andrii Yalanskyi/Stock-Fotografie-ID:2208568151

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