Mit neuen milliardenschweren Hilfen für Arbeitnehmer, Gastronomiebetriebe, Unternehmen und Schulen will die große Koalition die massiven Folgen der Corona-Krise abmildern. Das Kurzarbeitergeld soll erhöht werden, um vor allem für Geringverdiener Einkommensverluste auszugleichen. Zugleich wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds verlängert. Die in der Krise besonders belasteten Gastronomiebetriebe bekommen Steuererleichterungen.
Darauf verständigten sich am späten Mittwochabend die Spitzen der Koalition in Berlin. Die Bundesregierung müsse weitere Maßnahmen einleiten, um soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen, heißt es in einem Beschlusspapier. Deutschland habe die Pandemie durch einschneidende Beschränkungen erfolgreich gebremst. Dies habe erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen.
Geplant sind steuerliche Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen – um Liquidität zu sichern. Konkret geht es um die Verlustverrechnung. Absehbare Verluste für 2020 sollen mit Steuer-Vorauszahlungen aus 2019 verrechnet werden dürfen.
Die “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” berichtet, dass das für maximal 15 Prozent des Gewinns aus 2019 gelten soll. Außerdem soll maximal 1. Mio EUR (bei Verheirateten maximal 2 Mio. EUR) ausgeglichen werden können. Ausgenommen ist wohl die Gewerbesteuer, weil die Kommunen sonst stark strapaziert würden.
Bisher gilt für Speisen, die in der Gastronomie verzehrt werden, ein Steuersatz von 19 % USt. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen nur 7 %an. Nun soll generell ein Satz von 7 % zur Anwendung kommen. Laut Beschluss gilt dies ab dem 1.7.2020 befristet für ein Jahr.