Der Minijob ist für viele Betriebe das Schweizer Taschenmesser der Personalplanung: flexibel, unkompliziert, schnell besetzt. Doch genau dieses Werkzeug steht plötzlich zur Disposition. Die Rentenkommission der Regierung hat ein Paket mit 33 Empfehlungen für eine große Rentenreform vorgelegt und empfiehlt darin, den Minijob in seiner bisherigen Gestalt weitgehend abzuschaffen.
Das heutige Modell ist für Beschäftigte, die nebenbei etwas dazuverdienen wollen, ideal. Der Verdienst ist auf derzeit 603 Euro pro Monat oder 7.236 Euro pro Jahr begrenzt. Diesen Lohn können Minijobber bislang abgabenfrei beziehen; alle Pflichtabgaben und Steuern trägt der Arbeitgeber.
Für den Arbeitgeber ist der Minijob kein Schnäppchen: Er zahlt stets 15 Prozent Rentenbeitrag, einen pauschalen Krankenkassenbeitrag, Umlagen und eine Pauschalsteuer, was sich bisher auf ca. 30 Prozent summiert und damit fast die Hälfte mehr ausmacht als der Arbeitgeberanteil bei voll sozialversicherungspflichtiger Arbeit. Der Charme liegt also weniger im Preis als in der Flexibilität und der einfachen Abwicklung über die Minijobzentrale.
Die Kommission will an genau diesen Sonderstatus heran. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sollen nahezu ausnahmslos in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen und ihr steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus abgeschafft werden; Ausnahmen soll es nur noch für Schülerinnen und Schüler geben. Die Beschäftigten sollen künftig in Renten-, Pflege- und Krankenkasse einzahlen.
Die Begründung: Minijobber erwerben keine ausreichenden Rentenansprüche, und die günstige Abgabenregelung halte vor allem Frauen davon ab, stärker ins Erwerbsleben einzusteigen.
Hier liegt der Sprengstoff, und er trifft beide Seiten. Für Beschäftigte rechnet sich das so: Zieht man den hälftigen Arbeitnehmer-Beitrag von gut 21 Prozent von den 603 Euro ab, bleiben nur noch rund 475 Euro übrig. Wer zehn Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeitet, käme statt auf einen Nettostundenlohn von 13,90 Euro nur noch auf etwa 11 Euro.
Für Arbeitgeber würde sich die Änderung gleich doppelt belastend auswirken:
Lohndruck: Beschäftigte werden einen Ausgleich erwarten, also höhere Bruttolöhne oder aber mehr Stunden. Zudem bestehen Befürchtungen über die Abwanderung in die Schwarzarbeit, zu deren Bekämpfung die vereinfachten Minijob-Regeln einst erfunden wurden.
Zusätzliche Kosten: Parallel würden geplante Krankenkassen- und Pflegereformen die Minijob-Abgaben für Arbeitgeber auf gut 39 Prozent treiben. Hinzu kommt: Für eine neue Kapitalrente soll künftig ein Zusatzbeitrag von zwei Prozent des Bruttolohns erhoben werden.
Noch ist nichts entschieden, aber wer vorbereitet ist, verhandelt später aus einer besseren Position. Konkret:
Bestandsaufnahme machen: Erfassen Sie, wie viele Ihrer Stellen aktuell Minijobs sind und welche Funktionen daran hängen. So sehen Sie sofort, wo es bei einer Umstellung eng wird.
Kosten durchrechnen: Simulieren Sie, was die betroffenen Stellen als reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kosten würden, inklusive der absehbaren Beitragssteigerungen.
Alternativen prüfen: Denken Sie früh über Teilzeitmodelle, Stundenaufstockung oder andere flexible Strukturen nach, statt im Ernstfall überstürzt umzuplanen.
Der Minijob wackelt, aber er ist noch nicht gefallen. Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas wollen das Reformpaket vollständig umsetzen, ein Bundestagsbeschluss im Herbst ist intern das Ziel. Für Arbeitgeber heißt das: Den Kopf nicht in den Sand stecken, sondern jetzt die eigene Personalstruktur überprüfen.
Gern analysieren wir mit Ihnen, welche Ihrer Beschäftigungsmodelle betroffen wären, und gestalten Ihre Arbeitsverträge so, dass Sie auf die möglichen Reformvarianten vorbereitet sind. Sprechen Sie uns an, bevor der Gesetzgeber das Tempo vorgibt.
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