Abfindung statt Kündigungsschutz: Die „Turbo-Trennung" für Hochverdiener kommt

07.07.2026
Arbeitsrecht
2 Minuten

Ihr bestbezahlter Abteilungsleiter und Sie – das passt nicht mehr. Fachlich top, menschlich schwierig, strategisch auf einem anderen Kurs. Bisher hieß das: monatelanges Ringen, zähe Verhandlungen, teure Anwälte, ggf. auch schlaflose Nächte für beide Seiten – und am Ende häufig eine Abfindung, deren Höhe mehr vom Verhandlungsgeschick und vom Durchhaltevermögen der Parteien als von vorhersehbaren Regeln abhing.

Das soll sich jetzt ändern.

Was der Koalitionsausschuss beschlossen hat

Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss ein Maßnahmenpaket mit 34 Punkten vorgestellt. Einer davon: Für Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung – im Jahr 2026 wären dies EUR 177.450 brutto — soll ab dem 01.01.2027 ein vereinfachter Auflösungsmechanismus mit gesetzlicher Abfindungsoption kommen. Es ist davon auszugehen, dass die BBG – und damit auch die „magische 1,75-Grenze“ – 2027 noch etwas ansteigen wird.

Das Vorbild stammt aus dem Bankensektor: Dort gelten für sogenannte „Risikoträger" bereits heute besondere Trennungsregeln (§ 25a Abs. 5a KWG). Dieses Konzept soll nun auf alle Branchen übertragen werden.

Der Koalitionsvertrag hatte zwar mehr Flexibilität in der Arbeitswelt angekündigt, eine solche Abfindungsregelung aber nicht explizit vorgesehen. Der Koalitionsausschuss geht mit dieser Maßnahme also deutlich weiter.

Warum das brisant ist

Die Regelung rührt an einen Grundpfeiler des deutschen Arbeitsrechts: den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Bisher genießen auch Hochverdiener – von leitenden Angestellten im engeren Sinne abgesehen – den vollen Schutz.

Es stellen sich mehrere Fragen:

  • Zählt das Gesamteinkommen? Gehaltserhöhungen, Boni, Tantiemen etc. können Mitarbeiter über die Grenze schieben – oder wieder darunter. Zählt das Gesamtpaket oder werden einzelne Bestandteile rausgerechnet?

  • Was ist der Referenzzeitraum? Was passiert bei stark schwankenden Einkommen (z. B. im Vertrieb)? Zählt das Einkommen des Vorjahres, der Durchschnitt der letzten drei Jahre oder das erwartete Ziel-Einkommen des laufenden Jahres?

  • Die Abfindungshöhe ist unklar: Orientiert sie sich am klassischen Regelrahmen (0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr) oder gelten eigene Maßstäbe?

  • Einseitig oder einvernehmlich? Kann der Arbeitgeber die Auflösung allein herbeiführen – oder braucht es die Zustimmung des Arbeitnehmers?

Fazit

Die Hochverdiener-Abfindungsregelung kann die Trennungskultur in deutschen Unternehmen verändern, auch wenn sie naturgemäß nur wenig Arbeitnehmer betrifft – weniger Prozessrisiko, mehr Planbarkeit. Die Details aber entscheidet der Gesetzgeber. Wir verfolgen den Prozess und informieren Sie über die kommenden Gesetzesänderungen.

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