Am 24.06.2024 hat die Bundesregierung eine von dem Bundesjustizminister vorgelegte Formulierungshilfe zur Ergänzung des Regierungsentwurfs für das BEG IV beschlossen. Damit werden weitere Maßnahme zur zum Abbau überflüssiger Bürokratie vorgeschlagen. Unter anderem werden bei den digitalen Arbeitsverträgen weitere Entlastungen vorgesehen. Mit der Formulierungshilfe - also einem Vorschlag für die weiteren Beratungen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages - soll die Wirtschaft um rund 2,6 Millionen Euro jährlich Erfüllungsaufwand entlastet werden. Darüber hinaus hat insbesondere die vorgeschlagene Einführung der Textform im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Entlastungseffekte von rund 30 Millionen pro Jahr. Andere vorgesehen Maßnahme sind unter anderem:
Künftig sollen Arbeitgeber auch in Textform über die wesentlichen Bedingungen ihrer Arbeitsverträge informieren sowie Altersgrenzenvereinbarungen treffen können. Nur wenn Arbeitnehmer ausdrücklich einen schriftlichen Nachweis verlangen, müssen Arbeitgeber diese Informationen auf Papier übersenden. Nur in Wirtschaftsbereichen, die besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung geprägt sind, bleibt es bei einem verpflichtenden Nachweis in Papierform.
Wenn in der Hauptversammlung von börsenorientierten Gesellschaften vergütungsbezogene Beschlüsse gefasst werden sollen, müssen die Unternehmen die Unterlagen künftig nur noch den Aktionären über die Internetseite des Unternehmens zugänglich machen.
Gewerbetreibende, die ihre Betriebsstätte in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gewerbebehörde verlegen, sollen sich nicht mehr bei ihrer alten Behörde ab- und bei der neuen anmelden müssen. Die Anmeldung soll künftig genügen.
Darüber hinaus wurde auch ein Entwurf für die Bürokratieentlastungsverordnung erarbeitet. Mit dieser Verordnung wird ein weiterer Baustein des Meseberger Bürokratieabbau-Programms umgesetzt. Auch mit diesen untergesetzlichen Maßnahmen soll für eine spürbare Entlastung der Wirtschaft gesorgt werden. Insgesamt umfasst die Verordnung 25 Vorschläge, deren jährlich Entlastung für die Wirtschaft sich auf rund 22,6 Mio. € beläuft. Die Einzelmaßnahmen lassen sich folgenden Schwerpunkten zuordnen: Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten, Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, weitere Verfahrens-erleichterungen und Rechtsbereinigung. Der größte Anteil mit rund 14,1 Mio. € pro Jahre entfällt auf die Anhebung von Meldeschwellen im Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaftsverordnung.
Bildnachweis:DesignRage/Stock-Fotografie-ID:1837083338