Zur Umsetzung von Unionsrecht ist ab 1.1.2023 das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) Kraft getreten. Danach sind Betreiber digitaler Plattformen, über die Anbieter ihre Waren oder Dienstleistungen vermarkten, verpflichtet, eine Fülle von Daten über die Anbieter zu erheben, zu verifizieren und an das BZSt zu melden.
Das führt für die vom Gesetz betroffenen Plattformenbetreiber zu sehr erheblichen bußgeldbewehrten Verwaltungsbelastungen. Meldepflichtig durch den Plattformbetreiber sind nicht nur die zur Identifizierung der die Plattform nutzenden Anbieter im Gesetz aufgezählten notwendigen Angaben, sondern alle Gebühren, Provisionen oder Steuern, die in jedem Quartal des Meldezeitraums vom Plattformbetreiber einbehalten und berechnet werden, sowie die in jedem Quartal des Meldezeitraums insgesamt gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung für die steuerrelevanten Tätigkeiten der Anbieter, soweit das Geschäftsmodell des Plattformbetreibers die Ermittlung dieser Angaben ermöglicht. Die entsprechenden Meldungen für das Jahr 2023 sind erstmals im Januar 2024 vorzunehmen.
Plattformbetreiber müssen rechtzeitig prüfen, inwieweit sie betroffen sind und die für die Meldepflicht erforderlichen Informationen über die jeweiligen Anbieter erheben sowie die Durchführung der Meldungen organisieren.