In unserem hier vorliegenden ersten Rundschreiben 2024 werden wir uns mit den ersten beiden ESRS, den themenübergreifenden Standards ESRS 1 und ESRS 2 befassen. Diese Standards beinhalten grundsätzliche Begriffsbestimmungen und stellen das Verhältnis der einzelnen Standards zueinander dar. Sie legen fest, wie bestimmte Informationen zu geben sind, und regeln die z. T. gewährten Übergangsfristen für die Offenlegung einzelner Angaben. Sie geben die grundsätzliche Struktur der Standards vor. Diese ist für alle Standards gleich und setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen: der Darstellung der Strategie bzgl. des in dem jeweiligen Themenstandard dargestellten Themas, den hierzu geplanten Maßnahmen, den verfolgten Zielen sowie den zu berichtenden Parametern. Die themenübergreifenden Standards befassen sich mit den übergeordneten Themen wie dem Geschäftsmodell und der Unternehmensstrategie, den Hauptmerkmalen der Wertschöpfungskette und den Überlegungen zur durchzuführenden Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalyse, aber auch mit dem im Hinblick auf die Berichterstattung eingerichteten internen Kontrollsystem sowie der Verantwortlichkeit der Organe des Unternehmens für das Thema „Nachhaltigkeit“.
Aufbau und Funktionsweise der ESRS
Umfang und Qualität von Angabepflichten sowie ergänzenden Informationen
Der Nachhaltigkeits-Due-Diligence-Prozess
Nachhaltigkeitserklärung
Weitere Informationen
Grundlagen für die Erstellung (BP)
Governance (GOV)
Strategie (SBM)
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO)
Mindestangabepflichten (MDR)
Das Team Nachhaltigkeit steht Ihnen für Fragen zu den jeweiligen Ausführungen gerne zur Verfügung.