Die erste Phase des Hilfspakets steht bereits ab sofort zur Verfügung. Dabei sind schnellstmöglich klare und umsetzbare Prozesse für Banken und Sparkassen notwendig. Die KfW hat ihre bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern.
Folgende KfW-Programme werden ausgeweitet:
Für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind:
KfW-Unternehmerkredit
KfW-Kredit für Wachstum
Für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind:
ERP-Gründerkredit
Die Kredite aus der Phase 1 können die Unternehmen wie üblich über ihre Hausbanken beantragen. Für Freiberufler und Selbständige gelten dabei die gleichen Regeln wie für Unternehmen.
Der Kreditgenehmigungsprozess wird vereinfacht, um eine zügige Auszahlung des haftungsfreigestellten KfW-Förderkredits zu erreichen. Für die Gewährung von Haftungsfreistellungen wird die Risikobewertung der Hausbank (bzw. des Finanzierungspartners) übernommen.
Darüber hinaus führt die KfW für kleine und mittlere sowie für große Unternehmen ein neues KfW-Sonderprogramm mit erhöhter Risikotoleranz ein. Dieses soll von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die durch die Corona-Krise in größere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Überdies wird die KfW für größere Unternehmen Direktbeteiligungen im Rahmen von Konsortialfinanzierungen anbieten. Das neue KfW-Sonderprogramm soll in KW 13 starten. Anträge können bereits ab sofort über den üblichen Weg der Hausbanken eingereicht werden.
Hinweis:
SCHOMERUS ist laufend mit Banken und Sparkassen im Austausch, wie die Hilfsmaßnahmen konkret praktisch umgesetzt werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Stand: 18.03.2020 / Quelle: KfW, www.kfw.de/corona