Die Bundesregierung hat im Eilverfahren bereits vorhandene KfW-Förderinstrumente so umgestaltet, dass Firmen leichteren Zugang zu liquiditätsstärkenden Kreditenerhalten. So übernimmt der Staat je nach Unternehmensgröße und Verwendungszweck für Kredite über die KfW bis zu 90 % des Ausfallrisikos. Gleichzeitig wurde mit dem KfW-Sonderprogramm zur Konsortialfinanzierung ein neues Instrument geschaffen. Der Staat übernimmt hier bis zu 80 % des Risikos. Darüber hinaus befinden sich weitere Förderinstrumente in der Abstimmungsphase, unter anderem Direkthilfen für Freiberufler und Selbstständige. Die Maßnahmen sollen bis zum 27.03.2020 im Bundestag beschlossen und vom Bundesrat abgesegnet werden.
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können nun bei ihrer Bank oder Sparkasse KfW-Kredite für Investitionen oder Betriebsmittel in 3 Ausprägungen beantragen:
KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind,
KfW-Kredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
KfW-Sonderprogramm zur Konsortialfinanzierung
Weitere Informationen finden Sie auch auf www.kfw.de.
Für die meisten Unternehmen ist aktuell die Liquidität der Engpass. Hier kann die KfW mit Liquiditätshilfen helfen. Unter Betriebsmitteln sind alle laufenden Kosten zu verstehen. Dazu gehören Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume ebenso wie Personalkosten, Aufwendungen für Werbung, Anmeldungen und Genehmigungen, Forschung und Entwicklung oder Beratungskosten. Mit einer Betriebsmittelfinanzierung können Sie auch Maßnahmen zur Mitarbeiterqualifizierung und -weiterbildung, das Einräumen von Zahlungszielen oder die Vorfinanzierung von Aufträgen abdecken.
Hinweis: Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Diese führt dann die Finanzierung mit der KFW-Bank (Förderbank) durch. Dabei unterstützen wir Sie gern.
Der Bund will 40 Milliarden Euro für Klein- und Kleinstunternehmer zur Verfügung stellen. 10 Mrd. sollen direkte Transferleistungen für in Not geratene Solo-Selbstständige sein. Die restlichen 30 Mrd. Euro sollen als Darlehen vergeben werden. Alle Anträge sollen zunächst bewilligt werden, eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich.
Höhe des Bundeszuschusses:
Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 EUR für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen).
Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 15.000 EUR für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen).
Rückzahlung: Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Beantragung: Noch nicht möglich! Details folgen an dieser Stelle.
Außerdem wird Selbstständigen der Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Ferner stehen auch für mittlere und größere Unternehmen Kreditangebote und Schutzfonds zur Verfügung.
Ergänzend zu den Hilfen des Bundes haben die Bundesländer Soforthilfen geschaffen, die zusätzlich in Anspruch genommen werden können:
Hamburg setzt bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf ein breites Spektrum an Instrumenten zur Unterstützung der Hamburger Unternehmen. Ergänzend zu den Hilfen des Bundes legt der Hamburger Senat kurzfristig Maßnahmen für einen Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen auf. Folgende Programme werden über die IFB Hamburg umgesetzt:
Unbürokratische Zuschüsse für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler aus Hamburg, die infolge der Corona-Epidemie und/oder der diesbezüglich erlassenen Hamburger Corona-Allgemeinverfügungen mittelbar bzw. unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdete Liquiditätsengpässe geraten sind. Der HCS Zuschuss ist nicht rückzahlbar und soll nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt werden.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen: Kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler, die als Adressaten der städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind.
Höhe der Soforthilfe in Hamburg:
2.500 Euro (Solo-Selbständige)
5.000 Euro (weniger als 10 Mitarbeiter)
10.000 Euro (10 bis 50 Mitarbeiter)
25.000 Euro (51 bis 250 Mitarbeiter)
Rückzahlung: Der Zuschuss des Stadtstaats Hamburg muss nicht zurückgezahlt werden.
Beantragung der Soforthilfe: Das Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren startet Mitte KW 13. Sobald es eine konkrete Vorgehensweise und einen Antrag gibt, wird dieser Passage aktualisiert.
Weitere Informationen zum Hamburger Soforthilfeprogramm für von der Coronakrise Betroffene erhalten Sie hier.
Direkt von der IFB Hamburg vergebene Rettungsdarlehen für Betriebsmittel bis 250 TEUR für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Hamburg, die durch die Corona-COVID-19 Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.
Direkt von der IFB Hamburg vergebene Rettungsdarlehen bis 150 TEUR für Kulturinstitutionen und Sportvereine, die aufgrund der Corona-COVID-19 Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.
Bitte beachten Sie für alle drei Hamburger Programme (Stand 30.03.2020):
Infos zum Antrag unter https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs
Maßnahme: Die Landesregierung von Schleswig-Holstein stellt 500 Millionen Euro Soforthilfen für Unternehmen bereit, deren Existenz von der Coronakrise bedroht ist. 100 Millionen Euro davon werden als direkt Zuschüsse ausbezahlt.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen: Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbstständige in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage, wenn für sie in Höhe der Soforthilfe keine Ansprüche auf Bundeshilfen bestehen.
Höhe der Soforthilfe:
2.500 Euro für Solo-Selbstständige
5.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeiter
10.000 Euro bei bis zu 10 Mitarbeitern
Rückzahlung: Die Soforthilfe muss nicht zurückgehzahlt werden.
Beantragung: Die Beantragung ist noch nicht möglich. Sobald es dazu weitere Informationen gibt, erfahren Sie es hier.
Zuschüsse für Solo-Selbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen
Antragsberechtigte: Zielgruppe sind Unternehmen, freiberuflich Tätige und Solo-Selbständige (auch Künstler und Kulturschaffende). Auch Start-ups die jünger als 5 Jahre sind erhalten den Zuschuss.
Höhe der Soforthilfe in Niedersachsen:
Bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro
Bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro
Bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
Bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro
Beantragung: Ab dem 25.03.2020 15:00 Uhr auf dem Kundenportal der NBank.
Die Soforthilfe des Bundes kann ergänzend zum Landeszuschuss beantragt werden, wenn ein entsprechender Bedarf begründet werden kann. Die Inanspruchnahme von Landes- und Bundesmitteln darf jedoch nicht zur Überförderung führen!
Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU
Maßnahme: Liquiditätshilfe für Kleinstbetriebe und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro.
Höhe der Liquiditätshilfe:
Zinsfreies Darlehen bis zu 20.000 Euro, Laufzeit 5 Jahre
Darlehen bis zu 200.000 Euro im 1. Jahr zinsfrei, danach 3,69 % p. a., 1. Jahr tilgungsfrei
Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.
Beantragung: Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden. Die Antragsvormerkung bereits möglich. Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 zur Verfügung.
Soforthilfe I für kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter
Maßnahme: Zinslose Überbrückungskredite bis zu einer Höhe von 500.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren. In Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. Euro (Zinssatz 4,0 % p. a.)
Beantragung: Der Antrag muss bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden.
Soforthilfe II für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler
Antragsberechtigte: Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal 5 Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige vor allem aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus.
Höhe der Soforthilfe in Berlin: Steht noch nicht fest. Insgesamt stehen für das laufende Jahr 100 Millionen Euro dafür zur Verfügung.
Rückzahlung der Corona-Soforthilfe: Die Soforthilfe in Berlin muss voraussichtlich nicht zurückgezahlt werden.
Beantragung: Für die Soforthilfe II kann noch kein Antrag gestellt werden. Sobald das möglich ist, erfahren Sie es hier.