Corona-Konjunkturpaket: Das wurde beschlossen

04.06.2020
Aktuelles
4 Minuten

Der Koalitionsausschuss hat sich am Mittwoch (03.06.2020) auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket mit vielen steuerlichen Maßnahmen verständigt.

Angesichts der Folgen der Corona-Pandemie ist ein Konjunktur- und Zukunftspakets mit einem Volumen von 130 Mrd. EUR verabschiedet worden.

Mit dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket soll die Konjunktur gestärkt und die Wirtschaftskraft entfesselt werden. Zusätzlich sollen Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien gefördert werden. Folgende steuerliche Maßnahmen sind enthalten:

Senkung der Umsatzsteuer

Eine zentrale aber überraschende Maßnahme des Pakets ist eine befristete Senkung der Umsatzsteuer. Damit soll der Konsum gestärkt werden. Vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 soll der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden.

Der Bundesrat wird kurzfristig dem Corona-Steuerhilfegesetz zustimmen, wonach für nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.7.2021 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken der ermäßigte Steuersatz gelten soll.

Wir halten Sie insbesondere hinsichtlich der praktischen Umsetzung in den Betrieben auf dem Laufenden.

Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags

Der steuerliche Verlustrücktrag soll für die Jahre 2020 und 2021 gesetzlich auf maximal 5 Mio. EUR bzw. 10 Mio. EUR (bei Zusammenveranlagung) erweitert werden. Es soll hierbei ein Mechanismus eingeführt werden, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage. Die Auflösung der Rücklage soll spätestens bis zum Ende des Jahres 2022 erfolgen.

Degressive Abschreibung

Als steuerlicher Investitionsanreiz soll eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden Abschreibung und maximal 25 % Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt werden.

Modernisierung der Körperschaftsteuer

Um die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern, wird das Körperschaftssteuerrecht modernisiert: u.a. durch ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags.

Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer

Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer soll auf den 26. des Folgemonats verschoben werden. Hierdurch soll Unternehmen mehr Liquidität gegeben werden.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Auf Grund des höheren Betreuungsaufwands gerade für Alleinerziehende in Zeiten von Corona und den damit verursachten Aufwendungen soll der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 EUR auf 4.000 EUR für die Jahre 2020 und 2021 angehoben und damit mehr als verdoppelt werden.

Steuerliche Forschungszulage

Der Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage soll rückwirkend zum 1.1.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro pro Unternehmen gewährt werden. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, dass Unternehmen trotz der Krise in Forschung und Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte investieren.

Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer für Pkw soll stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet werden, um eine spürbare Wirkung hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien Fahrzeugen zu erzielen. Für Neuzulassungen soll die Bemessungsgrundlage zum 1.1.2021 daher hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95g CO2/km in Stufen angehoben werden. Zudem soll die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert werden.

Ausgewählte nichtsteuerliche Maßnahmen

Insgesamt enthält das Beschlusspapier 57 Einzelmaßnahmen. Aus dem nichtsteuerlichen Bereich sind folgende hervorzuheben.

  • Mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 EUR pro Kind für jedes kindergeldberechtigtes Kind sollen die besonders von den Einschränkungen betroffenen Familien unterstützt werden. Der Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

  • Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 2021 auf maximal 40 Prozent gedeckelt werden.

  • Kleine und mittlere Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den 3 Vorjahren nicht verringern, sollen für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 EUR erhalten, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Unternehmen, die das Angebot erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 EUR. KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, sollen eine Förderung erhalten können. Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, sollen eine Übernahmeprämie erhalten.

  • Die EEG-Umlage droht im Jahr 2021 aufgrund des corona-bedingten Rückgangs der Wirtschaftsleistung und des damit verbundenen Rückgangs des Börsenstrompreises stark anzusteigen. Sie soll daher ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden.

  • Insolvenzverfahren sollen für natürliche Personen auf 3 Jahre verkürzt werden. Die Verkürzung
    soll für Verbraucher befristet sein und das Antragsverhalten der Schuldner soll nach einem
    angemessenen Zeitraum evaluiert werden, dies auch im Hinblick auf etwaige negative
    Auswirkungen auf das Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten.

  • Es soll eine Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1.1.2021 vorgelegt werden.

  • Für Mittelständler und Soloselbstständige soll ein Programm für Überbrückungshilfen im Umfang von 25 Mrd. EUR aufgelegt werden.

  • Der Kauf von klimafreundlicheren Lastwagen, Flugzeugen und Schiffen soll gefördert werden und Kaufprämien für den Kauf klima- und umweltfreundlicher Elektrofahrzeuge sollen verdoppelt werden.

  • Der Bund will die Kommunen entlasten und seinen Anteil an den Kosten für die Unterkunft von Bedürftigen erhöhen, die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen zur Hälfte ausgleichen und den Öffentlichen Nahverkehr sowie den Gesundheitssektor stärken.

  • Für Kunst und Kultur ist ein 1 Mrd. EUR schweres Hilfsprogramm vorgesehen.

  • Anstehende Investitionen in die Infrastruktur werden vorgezogen.

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