Die Arbeitszeiten der Beschäftigten müssen durch ein verlässliches System gemessen werden können. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem weitreichenden Urteil vom 14.5.2019 – Az. C-55/18. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssten die Arbeitgeber verpflichten, die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Nur so ließe sich überprüfen, ob die zulässigen Höchstarbeitszeiten überschritten würden.
Die Vorarbeiten für die Umsetzung eines entsprechenden Gesetzes in Deutschland laufen. Bundesminister Hubertus Heil hat bereits eine Umsetzung des EuGH-Urteils zugesagt. Diese solle aber „verhältnismäßig geschehen und übermäßige Bürokratie vermeiden“. Nach eigener Ankündigung will das Arbeitsministerium bei den Regeln zur Arbeitszeiterfassung behutsam vorgehen. Man werde – so eine Sprecherin von Ressortchef Hubertus Heil (SPD) – bei der Umsetzung des EuGH-Urteils „nicht alles auf den Kopf stellen“.
In einem Gutachten, das das Ministerium in Auftrag gegeben hatte, wird festgestellt: „Das deutsche Recht kennt derzeit keine generelle Verpflichtung aller Arbeitgeber, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen.“ Deshalb sei der Bundesgesetzgeber verpflichtet, das Arbeitszeitrecht entsprechend zu ergänzen, schreibt der Passauer Rechtswissenschaftler Frank Bayreuther in seiner Expertise, wie verschiedene Medien berichten.
Vollkommen unklar ist derzeit aber noch, wie diese Verpflichtung umgesetzt werden soll. Wir werden weiter berichten.